[ FAQ ]
[ Häufige Fragen ]
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen und Services. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen.
[ Allgemein ]
Ein Rezept ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig ist. In der Zeit muss das Rezept begonnen werden.
Ja, wir bitten die Patienten ihr eigenes Handtuch mit zu jeder Behandlung mitzubringen.
Durch unseren sektoralen Heilpraktiker benötigen Sie nicht zwingend eine Verordnung von Ihrem Arzt. Ohne Verordnung ist es eine Selbstzahler Leistung die mit einer Heilpraktiker Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht und im besten Falle bezahlt wird.
Wir haben zugehörige Parkplätze vor der Tür. Unsere Praxis verfügt über einen barrierefreien Eingang (ebenerdig, breite Tür).
[ Osteopathie ]
Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Form der manuellen Behandlung. Ziel ist es, Bewegungseinschränkungen im Körper aufzuspüren und zu behandeln, um die natürlichen Selbstregulationsmechanismen zu unterstützen.
Osteopathische Behandlungen werden häufig bei Beschwerden des Bewegungsapparates, Rücken- und Nackenschmerzen, Kopfschmerzen, Kieferbeschwerden, funktionellen Verdauungsbeschwerden oder stressbedingten Verspannungen in Anspruch genommen. Ob eine osteopathische Behandlung sinnvoll ist, wird individuell beurteilt.
Zu Beginn erfolgt ein ausführliches Gespräch über Ihre Beschwerden und Ihre Krankengeschichte. Anschließend werden Beweglichkeit und Spannungsverhältnisse im Körper untersucht und mit manuellen Techniken behandelt.
Planen Sie für eine Behandlung etwa eine Stunde ein.
Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach der Art und Dauer der Beschwerden sowie dem individuellen Verlauf. Von wenigen Behandlungen bis hin zu einer langfristigen Begleitung.
Für eine osteopathische Behandlung ist in der Regel keine Verordnung erforderlich. Einige Krankenkassen bezuschussen die Behandlung. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Voraussetzungen.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Die Höhe der Erstattung und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte bringen Sie vorhandene Befunde, Arztberichte oder Bildgebungen mit. Bequeme Kleidung erleichtert die Untersuchung/Behandlung und ein Handtuch.
[ Säuglinge, Kinder und Jugendliche ]
Eine osteopathische Behandlung ist grundsätzlich bereits im Säuglingsalter möglich. Ebenso können Kinder und Jugendliche in verschiedenen Entwicklungsphasen begleitet werden.
Eltern suchen häufig Unterstützung bei funktionellen Beschwerden wie Trinkschwierigkeiten, Verdauungsproblemen, Unruhe, Schädelasymmetrien oder Auffälligkeiten in der motorischen Entwicklung.
Die Behandlung erfolgt mit sanften, altersgerechten Techniken. Dabei wird auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen. Eltern sind während der Behandlung selbstverständlich anwesend.
Osteopathische Behandlungen bei Kindern und Säuglingen erfolgen behutsam und sind in der Regel nicht schmerzhaft.
Planen Sie etwas eine Stunde für die Behandlung ein.
Bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft, vorhandene Befunde sowie gegebenenfalls Arztberichte mit. Bei Säuglingen können eine Decke, Wechselkleidung und eine Trinkmahlzeit hilfreich sein.
Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach dem individuellen Befund und dem Therapieverlauf. Nach jeder Behandlung wird gemeinsam besprochen, ob und wann ein weiterer Termin sinnvoll ist.
Ja. Osteopathie kann Jugendliche beispielsweise bei Beschwerden des Bewegungsapparates, nach Sportverletzungen oder während Phasen schnellen Wachstums begleiten.